Der neue Pflegevertrag für die Jahre 2014 und 2015

1. Kurzer Rückblick

Die Zinswiese wurde seit Beginn der neunziger Jahre von Mitgliedern des NABU Finsterwalde jährlich einmal im Winter bei steifgefrorenem Grasbewuchs gemäht. Der Zustand des Mähgerätes macht das Mähen außerhalb der Frosttage zur Qual für das Mähgerät und für den Mäher. Um die Jahrtausendwende wurde durch die uNB einmalig eine sechsköpfige Arbeitsgruppe (ABM) mit drei Motorsensen eingesetzt. Mit Hilfe eines Fahrzeuges der Beschäftigungsgesellschaft wurde die angefallene Biomasse abgefahren. Ich erreichte auch, dass das im Wald abgelagerte Mähgut aus den Vorjahren mitgenommen wurde. Danach wurde die Naturwacht auf uns aufmerksam und vermittelte für uns einen Pflegevertrag mit dem Naturpark.  Ein Teil des erwirtschaften Geldes wurde zur Stabiilsierung des Mähgerätes verwendet, mit einem anderen Teil wurden die Transportkosten und andere Ausgaben für den Naturschutz abgedeckt. Von 2001 bis 2013 war ich als NABU-Mitglied Vertragspartner. Beim Vereinsvorstand gab es keine Initiativen. Hier weitere Informationen.

2. Vergleich der Verträge

Vorbemerkungen

Von 2001 bis 2013 blieben die Vorgaben für die Landschaftspflege unverändert. Die wesentlichen Aussagen waren die Handmahd, die Beräumung der Fläche und der Abtransport des Mähgutes. 

Die so über Jahre durchgeführten Pflegemaßnahmen bewirkten eine Stagnation beim Fuchsknabenkraut und einen Niedergang bei der Arnika.

Eine Neuanssaat war untersagt. 2013 verstieß ich dagegen an der Stelle 3 auf der Teilfäche 3. Das Saatgut entstammte der Plünderung von 2012. Nachzulesen unter "Der Samen reift herran". Jungpflanzen davon wurden auf der Stelle 8.1 (Teilfläche 6) angesiedelt.

Nach der Erneuerung der Mähtechnik wurde ein anderes Mähregime eingeführt. Siehe unter die "Die Mahd der Zinswiese". Das führte zu einem deutlichen Anstieg des Bestandes vom Fuchsknabenkraut. Dabei ist zu beachten, dass die inzwischen erfolgte Gehölzreduzierung (2009 und 2010) neue Räume für die Orchideen schuf.

Der Rückgang der Arnikabestände wurde durch das Mähen nicht aufgehalten. Der Arnika konnte nur durch die Freistellung der wenigen Altpflanzen geholfen werden. Bei einer derartigen Freihaltung Ende der neunziger Jahre half ich Paul Schneider, das hielt einige Jahre vor. Ab 2011 nutzte ich diese Methode von Paul erneut. Die Arnika dankte das mit kräftigem Zuwachs und einer erfreulichen vegetativen Vermehrung. Auf dem dabei zusätzliche freigelegte Mineralboden keimten die  ersten Arnikanüsse. Die generative Vermehrung klappte also ebenfalls.

2011 entwarfen die beiden Biologen aus Sachsen gemeinsam mit unserem Vereinsmitglied Ingmar Landeck noch ein Szenarium des Unterganges der Zinswiesen-Arnika.

Die oben genannten neuen Erkenntnisse wurden weder durch den Naturpark noch durch die uNB  zur Kenntnis genommen. 

Die Evaluierung der Zinswiese 2013 wies aus, dass in Bezug zur Habitatssatruktur das Pflegeziel A nicht erreicht wurde. Das war vermutlich der Grund dafür, die Verantwortung für die Pflege beim Naturschutzverein dem neuen Vereinsvorsitzenden zu übertragen. Was die bisher auf der Zinswiese tätigen Vereinsmitglieder falsch gemacht  hatten, verschwieg die Naturparkleitung. Vermutlich wusste sie das selbst nicht.

Die Naturparkleitung setzte auf einen neuen Verantwortlichen des Vereins. Dessen fehlende Vorkenntnisse gab die Garantie dafür, dass ihr fragwürdiges Pflegekonzept kritiklos umgesetzt wird.   

Nach 13 Jahren geschah der Wechsel ohne Kontakt mit der bisherigen Arbeitsgruppe des Vereins zu der der NP ohnehin kaum Kontakt hatte.

Inhaltlich sind die beiden neuen Verträge identisch mit dem alten Pflegevertrag, der unverändert von 2001 bis 2013 galt. 

Warum zwei Verträge notwendig sind, ist ein von mir nicht nachvollziehbarer Verwaltungsakt. Als neu für die Pflege der Zinswieswe erscheint die Abteilung Gebäudemanagement des Landkreises. Damit sind 3 Verwaltungen mit der Zinswiesenpflege beschäftigt. Das sind vermutlich mehr Personen als Arbeitskräfte auf der Zinswiese.

Beide Verträge enthalten für den langjährigen Vertragsnehmer unnötige formale Aussagen über Düngung, Pflanzenschutzmittel, Anwalzen, Abschleppen u. ä., Umbruch, Aufforstung und Veränderung des Bodenreliefs. 

Auch für den neuen Verantwortlichen des Vertragsnehmers Herrn Hennicke sind das unnötigen Belehrungen. Sie zeigen, dass die Vertragsgeber den ehrenamtlichen Naturschutzkräften keine Fachkenntnisse zutrauen. Immerhin machen derartige Aussagen fast die Hälfte der auferlegten Pflichten aus.

Nachfolgend einige Bemerkungen zu den neuen Verträgen über Naturschutz auf der Zinswiese. 

 

Über die Mahd:

 

 Die Naturparkverwaltung setzt wiederum auf das Mähen, diesmal auf eine "vollflächige, zweischürige Mahd". Mit anderen Worten: Alles wird über einen Kamm geschoren. Die Beschreibung der Zinswiese von Norbert Wedl wurde negiert. Sie ist enthalten in seinem Gutachten von  2008, dass uns jahrelang vorenthalten wurde.

Wenn das neue  vorgeschriebenen Mähen die eine Art fördert, ist es für andere Arten nicht förderlich.

N. Wedel unterscheidet in seinem Gutachten 6 unterschiedliche Pflanzengesellschaften auf der Zinswiese. Der Verfasser der Evaluierung 2013 erkennt zwei Lebensraumtypen,  LRT 6010 und LRT 6410*. Trotzdem wird zweimal das  vollflächige Mähen angeordnet. Eine Vegetationsaufnahme vor und nach diesen Eingriffen erfolgte bisher nicht. Die Auswirkungen können deshalb nicht erkannt werden.

Die Abt. Gebäudemanagement des LK  EE setzt auf  "Nutzung mindestens ein- bis höchsten dreimal im Jahr durch Mahd." Ein Flächenbezug dazu wird  nicht genannt. Damit kommt sie der Realität ein Stück näher. Ansonsten werden die Pflegevorschriften des Naturparks unterstützt. Begründet wird das mit "... der historischen bäuerlichen Nutzung als Mähwiese ...". Vergessen wird dabei die völlig veränderten Bedingungen in der heutiger Zeit.

In der Evaluierung 2013 wird bemerkt, dass  eine ..."Empfehlung zur Verbesserung der Maßnahmen sind grundsätzlich nicht erforderlich ...sei. Die Maßnahme hat zu einer deutlichen Aufwertung des Erhaltungszustandes des LRT 6410 bis zum Optimalzustand  geführt." (Durch Fettdruck sind Aussagen aus dem Evaluierungsdokument 2013 gekennzeichnet.).

Über den Mähtermin

Zukünftige "Arbeiten sind in Abstimmung mit der Naturparkverwaltung festzulegen". (Zitat aus Pflegeanweisung des NP). Das gab es bisher noch nicht. Bis dahin entschieden wenig qualifizierte Laien vom NABU über 20 Jahre lang  über die Pflege der Zinswiese. Mit dem kompetenten Fachwissen der Naturparkleitung wird hoffentlich  2015 eine Qualitätssteigerug erfolgen. Die Steuerung der Pflegearbeiten durch die Naturparkverwaltung ist im Jahr 2014 noch nicht erkennbar gewesen. Im Gegenteil führter die Festlegung des Mähtermins zur Schädigung der Bestände des Lungenenzians. 

Die Ruderalarten

"Durch einen frühzeitigen Schnitt" ist den Ruderalarten nicht beizukommen. Nach dem Abtrag der oberen Vegetationsschicht 2010 wurden deshalb auch im Jahr 2014 mehrere Schnitte vorgenommen bis der Finanzstopp des Herrn Hennicke diese Arbeit 2014 beendete. Beispiele dazu unter "Was nicht hätte sein müssen". Der Lungenenzian wurde vermutlich als Bracheanzeiger oder als Ruderalart angesehen und wurde durch einen frühzeitigen Schnitt dezimiert. Unklar bleibt, welche Arten als Ruderalartern erkannt werden und wo sich derartige Arten angesiedelt haben.

Über die Aushagerung

Eine "effektivere Aushagerung" soll erreicht werden. Diese Forderung gilt für die gesamte Fläche. Mit anderen Worte: Die bisherigen Bemühungen zur Aushagerung waren  uneffektiv. Der Verfasser des Dokumentes zur Evaluierung hat dazu eine andere Meinung. Konkrete Vorstellungen der Naturparkleitung zur Aushagerung werden nicht gemacht. Wie es heißt, verfügt die Naturparkleitung über ein hohes Wissen und über eine umfangreiche Erfahrung. Als Auftraggeber versäumt sie es leider , dieses "Know-How" den Auftragnehmern nahe zubringen. Woran der Erfolg der Aushagerung erkennbar wird verschweigt die Naturparkleitung. Das setzt eine differenzielle Betrachtung in den jeweiligen vorhandenen Pflanzengesellschaften bzw. LRT voraus. Kenntnisse darüber scheinen nicht vorzuliegen. Derzeitig vermittelt das Auftreten zahlreicher Zeigerpflanzen den Zustand der Aushagerung.

Die besondere Bedeutung der Arnika

"Die naturschutzfachlich  Zielstellung  ...  ist der Schutz gefährdeter Pflanzengesellschaften,  ...  die sich durch Bestände an Arnika auszeichnet ." Wie schlecht es 2011 um die Größe der Arnikabestände stand, ist nachlesbar. "Ggf. intensives Ausharken der Streuauflage mit Eisenrechen im Bereich der Arnika und deren Ausbreitungsbereichen" wird zur Vermehrung der Arnika vorgeschrieben (Fettdruck sind Zitate aus dem Vertragstext des NP). Das sollte durch einen Mitarbeiter des Naturparkes vor Ort demonstrieren werden. Dieser Methode ist fragwürdig. Die Arnikanüsse müssen einen direkten Kontakt zum Mineralboden haben und das bei vollem Licht. Durch vegetative Vermehrung gibt es keine  Ausbreitung der Arnika in die Fläche hinein. Wenn es keine generative Ausbreitung der Arnika gibt, kann auch es auch keine Ausbreitungsrichtung geben.

Es wurden in den letzten 20 Jahren keine vegetative Ausbreitung der Arnika beobachtet. Diese Tatsache müsste den Verfassern der Pflegeanweisungen bekannt sein. Eine bezügliche Nachfrage bei Vereinsmitgliedern wäre mögloch gewesen. Zunächst nahmen wir selbst an, dass durch die isolierte Lage des Arnikabestandes die Keimfähigkeit der Pflanzen erloschen ist. Das konnte durch Keimproben 2013 und 2014 widerlegt werden. Erinnert sei an das Protokoll über die Vitalitätseinschätzung, verfasst 2011 von Frank Richter, Biosphärenservatsverwaltung OHTL nach der Begehung der Zinswiese am 01.06.2011.

Darin heißt es "... Die Population besitzt kaum mehr Vitalität hinsichtlich generativer Reproduktion. ..." und weiter "...Überlegenswert wäre aber in diesem Zusammenhang, ob man nicht doch beerntet, da ausfallende Samen ohnehin keine Überlebens- und Keimungschanchance besitzen." 

Die aktiven Vereinsmitglieder zogen daraus den Schluss,  Keimbedingungen für die Arnika zu schaffen und  über Aussähen und  anschließendem Auspflanzen weiter zu kommen. Im Gegensatz dazu untersagten NP und LK  in ihren Pflegevorschriften Neusaaten (und damit auch das nachfolgende Auspflanzen). Das Entfernen der Grasnarbe zur Freilegung des Mineralbodens wurde als Umbruch bzw. Veränderung des Bodenprofiles ebenfalls von den Vertragsgebern untersagt. 

Bei der vorstehenden Kritik habe ich mich bewusst wegen der Wahrung der Objektivität nur auf die Äußerungen außenstehender (nicht an der Zinswiesenpflege beteiligten) Personen bzw. Institutionen bezogen.  

Die Links führen in der Regel zu den Beiträgen in dieser vorliegenden Homepage, die eigenen Erfahrungen beschreiben.